Tierärztliche Praxis
neue
GOT - Gebürenordnung für Tierärzte
Ab dem 22. November 2022 tritt
die neue Gebürenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte in Kraft
Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist die gesetzliche Regelung für die Honorare der deutschen Tierärzte. Die GOT legt fest, welche Leistungen von den Tierärzten erbracht werden dürfen und zu welchen Gebühren sie berechtigt sind.
Heißt also:
Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) regelt, wie viel ein Tierarzt für seine Leistungen berechnen darf.
Zuletzt war die GOT im Jahr 1999 umfassend überarbeitet worden. Seit dem hat sich im tiermedizinischen Bereich viel getan, sowohl in Sachen Diagnostik, als auch bei den therapeutischen Möglichkeiten.
Ziel der Anpassung ist es, dass durch die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) Behandlungen für Tierarztpraxen kostendeckend sind. Die Bundestierärztekammer bewertet die Anpassungen äußerst maßvoll. Sie entspreche noch immer nicht dem Inflationsausgleich und den stark steigenden Kosten der letzten Jahre und Monate. Die in diesem Jahr beschlossenen Anpassung der GOT war somit eine Notwendigkeit
Auch hat das neu gestaltete Gebührenverzeichnis für den Tierhalter Vorteile.
Durch die Transparenz der Preise für die erbrachten Leistungen, findet ein Wettbewerb zwischen den Tierärzten damit nicht durch Preise sondern durch Leistung und Patientenorientierung statt.
Wir sind uns bewusst, dass der Preisanstieg in Zeiten der allgemeinen Inflation einige Pferdehalterinnen und Pferdehalter hart trifft und nicht jeder Kunde wird für die steigenden Preise Verständnis haben. Entscheidend ist hier sicherlich eine offene, transparente Kommunikation.

